Haftungssystem

Autor: Hering

Die §§ 1349 ff. des neuen rumänischen Zivilgesetzbuchs "Cod civil" (ab 01.10.2011) regeln die Haftung für Verkehrsunfälle. Der "Cod civil" sieht sowohl die Verschuldenshaftung als auch die Gefährdungshaftung vor. Die Verschuldenshaftung ist ausdrücklich angegeben im Art. 1357: "Derjenige, der einem anderen einen Schaden verursacht durch eine unerlaubte Tat, ist verpflichtet, den Schaden zu reparieren"

Daneben wird die Betriebsgefahr im Artikel 1358 dargestellt: "spezielle Kriterien des Verschuldens: Bei der Feststellung des Verschuldens sind die Umstände, unter denen der Schaden verursacht wurde, die dem Täter fremd sind, zu berücksichtigen sowie auch gegebenenfalls die Tatsache, dass der Schaden von einem Fachmann bei der Betriebsausnutzung verursacht wurde".