Haftungsverteilung bei Anfahren eines angetrunkenen Fußgängers bei Dunkelheit
OLG Hamm, Urteil vom 20.10.1998 - Aktenzeichen 27 U 95/98
DRsp Nr. 1999/9964
Haftungsverteilung bei Anfahren eines angetrunkenen Fußgängers bei Dunkelheit
Hält ein PKW bei nächtlichen Sichtverhältnissen an einer Fußgängerampel an und erfasst er beim Wiederanfahren einen aus ungeklärter Ursache auf der Fahrbahn kriechenden, stark alkoholisierten Fußgänger, so tritt die Betriebsgefahr des PKW hinter das grob verkehrswidrige Verhalten des Fußgängers zurück.