OLG Hamm - Urteil vom 20.10.1998
27 U 95/98
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 170
OLGReport-Hamm 1999, 45
VersR 1999, 1433

Haftungsverteilung bei Anfahren eines angetrunkenen Fußgängers bei Dunkelheit

OLG Hamm, Urteil vom 20.10.1998 - Aktenzeichen 27 U 95/98

DRsp Nr. 1999/9964

Haftungsverteilung bei Anfahren eines angetrunkenen Fußgängers bei Dunkelheit

Hält ein PKW bei nächtlichen Sichtverhältnissen an einer Fußgängerampel an und erfasst er beim Wiederanfahren einen aus ungeklärter Ursache auf der Fahrbahn kriechenden, stark alkoholisierten Fußgänger, so tritt die Betriebsgefahr des PKW hinter das grob verkehrswidrige Verhalten des Fußgängers zurück.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
DAR 1999, 170
OLGReport-Hamm 1999, 45
VersR 1999, 1433