Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
BGH, Urteil vom 07.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 132/65
DRsp Nr. 2008/15033
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Überquert ein Fußgänger kurz vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn und wird er von diesem erfasst, so stehen ihm Schadensersatzansprüche mangels eines Verschuldens des Fahrers und weit überwiegenden eigenen Mitverschuldens nicht zu.