BGH - Urteil vom 07.02.1967
VI ZR 132/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 1 § 37 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,

Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

BGH, Urteil vom 07.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 132/65

DRsp Nr. 2008/15033

Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

Überquert ein Fußgänger kurz vor einem herannahenden Fahrzeug die Fahrbahn und wird er von diesem erfasst, so stehen ihm Schadensersatzansprüche mangels eines Verschuldens des Fahrers und weit überwiegenden eigenen Mitverschuldens nicht zu.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 1 § 37 ;

Tatbestand: