Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
BGH, Urteil vom 13.07.1965 - Aktenzeichen VI ZR 68/64
DRsp Nr. 2008/15122
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers
Kommt es zur Kollision eines Lkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger, so haftet der Lkw allein und in vollem Umfang, wenn er dem von links die Fahrbahn überquerenden Fußgänger nach links ausweichen wollte, dieser aber wieder zurück auf die linke Fahrbahnseite gegangen ist.