AG Wilhelmshaven vom 29.10.2002
6 C 602/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
NZV 2003, 182
DAR 2003, 123

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein langsam auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug

AG Wilhelmshaven, vom 29.10.2002 - Aktenzeichen 6 C 602/02

DRsp Nr. 2008/13777

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein langsam auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug

Wechselt auf der Autobahn ein den linken Fahrstreifen befahrendes Fahrzeug nach rechts, um einem schnell von hinten herangeführten Fahrzeug Platz zu machen, und kommt es dabei auf der rechten Fahrspur zu einem Auffahrunfall auf ein dort mit nur 60 km/h fahrendes Fahrzeug, so ist trotz des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs eine Haftungsverteilung von 50 : 50 gerechtfertigt, weil die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs durch das Langsamfahren erhöht war.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
NZV 2003, 182
DAR 2003, 123