OLG Koblenz - Urteil vom 02.07.1973
12 U 696/72
Normen:
StVO § 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1974, 442

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen Blendung durch die Sonne zum Anhalten gebrachtes Fahrzeug

OLG Koblenz, Urteil vom 02.07.1973 - Aktenzeichen 12 U 696/72

DRsp Nr. 1994/11998

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen Blendung durch die Sonne zum Anhalten gebrachtes Fahrzeug

1. Ein Kraftfahrer darf auch am Tag bei Blendung durch die tief stehende Sonne nicht "blind" weiterfahren.2. Hält er wegen der Blendung sein Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand an und fährt ein von hinten kommendes Fahrzeug, dessen Fahrer ebenfalls durch die Sonne geblendet wird, auf, so ist eine Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

StVO § 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1974, 442