Am 5. Februar 1963 gegen 5.00 Uhr ereignete sich auf der Bundesautobahn F.-K. bei Kilometer xxx ein Verkehrsunfall, an dem ein von dem Kraftfahrer Sch. gesteuerter Lastzug der Klägerin und ein Lastzug der Beklagten zu 1), dessen Fahrer der Beklagte zu 2) war, beteiligt waren.
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