KG - Urteil vom 11.07.2002
12 U 9923/00
Normen:
StVO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 21
NZV 2003, 41
VRS 104, 103
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 15.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 628/99

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

KG, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 12 U 9923/00

DRsp Nr. 2004/19377

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

»1. § 4 Abs. 1 StVO verlangt, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug grundsätzlich so zu bemessen, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.2. "Starkes Abbremsen" i.S.d. § 4 StVO ist auch gegeben, wenn "plötzliches" Bremsen deutlich über das Maß eines "normalen" Bremsvorgangs hinausgeht.3. Die Absicht abzubiegen ist kein "zwingender Grund" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 StVO (ebenso wenig wie eine plötzlich erkannte Parklücke oder ein zu spät erkannter Taxifahrgast).4. Bremst ein Fahrzeug plötzlich stark ab, um, ohne zuvor den linken Fahrtrichtungsanzeiger betätigt zu haben, nach links abzubiegen und fährt ein weiteres Fahrzeug auf, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVO § 4 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist in vollem Umfang begründet und führt zur beantragten Abänderung des angefochtenen Urteils.

A. Eine über eine Quote von einem Drittel hinausgehende Haftung der Beklagten für Schäden des Klägers aus dem Unfall vom 17. Mai 1999 ist nicht gerechtfertigt.