I.
Am 25.10.02 hielt die Tochter der Klägerin - die Zeugin C - gegen 22.32 Uhr nach einem Streifunfall zwischen ihrem Pkw Golf Cabrio und dem Fahrzeug des Zeugen L das Fahrzeug der Klägerin auf der kombinierten Auffahrt- Abfahrtspur der A 43 zwischen dem I Kreuz und der Abfahrt I-F an. Die Beklagte zu 1), die mit dem bei der Beklagten zu 3) versicherten Fahrzeug des Beklagten zu 2) von der A 42 kam und die Autobahn an der Abfahrt I-F wieder verlassen wollte, fuhr auf das Heck des Golf Pkw auf, das dadurch auf das davor stehende Fahrzeug des Zeugen L aufgeschoben wurde.
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