Auf die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 04.12.2013 unter Ziff. 2 wie folgt abgeändert:
1.Auf die Widerklage werden der Kläger und die Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner verurteilt, an den Beklagten Ziff. 1 einen Betrag von 5.780,73 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2012 zu bezahlen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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