Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn
OLG Celle, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 5 U 308/89
DRsp Nr. 1994/8370
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn
Fährt ein LKW vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn auf und kommt es dabei zum Auffahren eines von hinten mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden LKW, so trägt dieser die leicht überwiegende Haftung, so dass eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu seinen Lasten angemessen ist.