OLG Celle - Urteil vom 11.04.1991
5 U 308/89
Normen:
StVO § 18 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 219
VRS 83, 426
VersR 1992, 842

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn

OLG Celle, Urteil vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 5 U 308/89

DRsp Nr. 1994/8370

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall beim Auffahren auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn

Fährt ein LKW vom Beschleunigungsstreifen auf den rechten Fahrstreifen einer Autobahn auf und kommt es dabei zum Auffahren eines von hinten mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden LKW, so trägt dieser die leicht überwiegende Haftung, so dass eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu seinen Lasten angemessen ist.

Normenkette:

StVO § 18 Abs. 3 ;

Hinweise: