LG Neuruppin - Urteil vom 04.03.2004
4 S 291/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 15 § 18 Abs. 8 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 1392
NZV 2004, 527
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 09.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 C 332/03

Haftungsverteilung bei Beschädigung der Fahrertür eines auf dem Seitenstreifen der Autobahn abgestellten PKW

LG Neuruppin, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen 4 S 291/03

DRsp Nr. 2008/13709

Haftungsverteilung bei Beschädigung der Fahrertür eines auf dem Seitenstreifen der Autobahn abgestellten PKW

Kommt es infolge der Sogwirkung vorbeifahrender Fahrzeuge zu einer Beschädigung der Fahrertür eines lediglich aufgrund einer aufleuchtenden Warnleuchte auf dem Seitenstreifen einer Autobahn abgestellten PKW, so trägt dieser die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 15 § 18 Abs. 8 ;

Gründe:

Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen. Im Übrigen wird von der Abfassung des Tatbestandes gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.