OLG Hamm vom 10.01.2000
6 U 202/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 833 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 36
VersR 2001, 914
DAR 2000, 406

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Kfz beim Ausweichen vor einem am Fahrbahnrand auftauchen Hund

OLG Hamm, vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 6 U 202/99

DRsp Nr. 2008/13601

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Kfz beim Ausweichen vor einem am Fahrbahnrand auftauchen Hund

Weicht ein Fahrzeugführer einem plötzlich am Fahrbahnrand auftauchenden Hund aus, so ist bei erheblicher Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von einer Haftungsquote von 2/3 : 1/3 zu Lasten des Fahrzeugführers auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 833 ;
Fundstellen
NZV 2001, 36
VersR 2001, 914
DAR 2000, 406