LG Aachen - Urteil vom 18.11.1988
5 S 157/88
Normen:
BGB § 276 § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1989, 148
VersR 1989, 148

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts

LG Aachen, Urteil vom 18.11.1988 - Aktenzeichen 5 S 157/88

DRsp Nr. 1994/14202

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch einen Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts

1. Der Inhaber eines Verbrauchermarkts setzt sich dem Vorwurf eines Verschuldens beim Vertragsabschluss aus, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zur Sicherung der auf dem Kundenparkplatz abgestellten Fahrzeuge gegen Beschädigung durch abrollende Einkaufswagen zu treffen.2. Unterbleibt dies und unterlässt der Inhaber jegliche Schutzmaßnahmen, so haftet er für Beschädigungen von abgestellten PKW durch Einkaufswagen auch dann, wenn sich der Hergang nicht aufklären lässt. Ein PKW-Fahrer muss sich jedoch ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er sein Fahrzeug an einer Stelle abgestellt hat, wo dies nicht erlaubt war.

Normenkette:

BGB § 276 § 823 ;

Hinweise: