LG Görlitz vom 26.07.2002
2 S 47/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 2a § 43 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 563

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einem gesperrten Fahrstreifen der Autobahn

LG Görlitz, vom 26.07.2002 - Aktenzeichen 2 S 47/02

DRsp Nr. 2008/13669

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einem gesperrten Fahrstreifen der Autobahn

Schert bei einstreifiger Verkehrsführung auf einer Autobahn ein auf dem freigegebenen Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug nach rechts aus, um an einer Kolonne vorbei die Autobahn zu verlassen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem auf der gesperrten rechten Fahrspur von hinten heranfahrenden Motorradfahrer, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des Motorradfahrers angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 2a § 43 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen
NZV 2002, 563