Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
AG Erkelenz, Urteil vom 01.07.2005 - Aktenzeichen 15 C 21/05
DRsp Nr. 2008/11093
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn
Kommt es auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall, so trifft das auffahrende Fahrzeug die volle Haftung, wenn es nicht beweisen konnte, dass das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich und grundlos gebremst hat.