LG Stuttgart - Urteil vom 25.07.1979
21 O 160/79
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 12 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 754
VersR 1980, 754

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesstraße

LG Stuttgart, Urteil vom 25.07.1979 - Aktenzeichen 21 O 160/79

DRsp Nr. 1994/15310

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer Bundesstraße

Kommt es auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall, nachdem das vorausfahrende Fahrzeug angehalten hat, um sich nach dem Weg zu erkundigen, so trifft dieses allenfalls ein leichtes Verschulden, so dass von einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs auszugehen ist.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 12 ;
Fundstellen
VersR 1980, 754
VersR 1980, 754