AG Waldshut-Tiengen - Urteil vom 24.11.1989
3 C 367/89
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1991, 1153
VersR 1991, 1153

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer über die Fahrbahn laufenden Katze

AG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 24.11.1989 - Aktenzeichen 3 C 367/89

DRsp Nr. 1994/15962

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund einer über die Fahrbahn laufenden Katze

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen einer Katze am Wegrand stark abbremst, so ist eine Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
VersR 1991, 1153
VersR 1991, 1153