Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerinnen gegen das am 11.04.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen (
Die Klägerinnen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, auch zu der Frage, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
I.
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls.
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