Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.8.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der erstinstanzlichen Säumnis, die die Beklagten als Gesamtschuldner tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|