LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 386/91
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1993 - Aktenzeichen 1 U 161/92
DRsp Nr. 2006/27131
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes
»1. Seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (Senat VersR 1976, 499 f; 1988, 90 f), hält der Senat nicht aufrecht.Allerdings unterscheidet sich der typische Geschehensablauf beim Auffahrunfall einer Straßenbahn wesentlich von demjenigen bei Kraftfahrzeugen.2. Grundsätzlich darf sich der Straßenbahnführer darauf verlassen, daß andere Verkehrsteilnehmer ihm den Vorrang gemäß §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3StVO einräumen.«3. Daher trifft einen PKW-Fahrer, der unmittelbar vor einer herannahenden Straßenbahn auf den Gleisbereich auffährt, im Falle einer Kollision die alleinige Haftung.
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