OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.07.1993
1 U 161/92
Normen:
StVO § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 3 § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1993, 339
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 386/91

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.1993 - Aktenzeichen 1 U 161/92

DRsp Nr. 2006/27131

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug; Geltung des Vertrauensgrundsatzes

»1. Seine bisherige Rechtsprechung, wonach beim Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem Gleisbereich befindliches Kraftfahrzeug die Regeln des Anscheinsbeweises nicht anwendbar sind (Senat VersR 1976, 499 f; 1988, 90 f), hält der Senat nicht aufrecht.Allerdings unterscheidet sich der typische Geschehensablauf beim Auffahrunfall einer Straßenbahn wesentlich von demjenigen bei Kraftfahrzeugen.2. Grundsätzlich darf sich der Straßenbahnführer darauf verlassen, daß andere Verkehrsteilnehmer ihm den Vorrang gemäß §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 StVO einräumen.«3. Daher trifft einen PKW-Fahrer, der unmittelbar vor einer herannahenden Straßenbahn auf den Gleisbereich auffährt, im Falle einer Kollision die alleinige Haftung.