Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Umgebung einer Schule
AG Köln, Urteil vom 11.11.1983 - Aktenzeichen 266 C 121/83
DRsp Nr. 1994/15757
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Umgebung einer Schule
Kommt es in der Umgebung einer Schule wegen auf die Fahrbahn laufender Schulkinder zu einem Auffahrunfall, so haftet der Auffahrende in vollem Umfang, da er stets mit einer Notbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs rechnen muss.