AG Köln - Urteil vom 11.11.1983
266 C 121/83
Normen:
BGB § 832 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1, 2a § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 693
VersR 1984, 693

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Umgebung einer Schule

AG Köln, Urteil vom 11.11.1983 - Aktenzeichen 266 C 121/83

DRsp Nr. 1994/15757

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Umgebung einer Schule

Kommt es in der Umgebung einer Schule wegen auf die Fahrbahn laufender Schulkinder zu einem Auffahrunfall, so haftet der Auffahrende in vollem Umfang, da er stets mit einer Notbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs rechnen muss.

Normenkette:

BGB § 832 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1, 2a § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
VersR 1984, 693
VersR 1984, 693