KG - Urteil vom 10.09.2007
22 U 224/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 610
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 58 O 24/06

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren an einer Lichtzeichenanlage

KG, Urteil vom 10.09.2007 - Aktenzeichen 22 U 224/06

DRsp Nr. 2008/10322

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Anfahren an einer Lichtzeichenanlage

»1. Im Großstadtverkehr müssen die an einer Lichtzeichenanlage in zweiter Position oder dahinter stehenden Fahrer beim Anfahren ihre Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand nicht sofort so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten können.2. UPE-Zuschläge sind im Rahmen einer fiktiven Schadensberechnung dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in einer markengebundenen Fachwerkstatt an dem Ort, an die Reparatur auszuführen ist, tatsächlich anfallen.3. Die ohne Einzelnachweis für entsprechende Aufwendungen anzuerkennende allgemeine Unkostenpauschale beträgt 20,00 EUR.«

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Von der Darstellung tatsächlicher Feststellungen im Sinne von § 540 Abs. 1 Nummer 1 ZPO sieht der Senat gemäß § 540 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ab (vgl. § 26 Nummer 8 EGZPO).

II.

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers hat im Wesentlichen Erfolg.

Wegen der Haftungsgrundlagen wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts in der angefochtenen Entscheidung verwiesen, denen der Senat beitritt.