Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
OLG München, Urteil vom 21.04.1989 - Aktenzeichen 10 U 3383/88
DRsp Nr. 1994/12765
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
Ist ein Fahrzeug nach links in eine bevorrechtigte Straße abgebogen und kommt es dort zu einem Auffahrunfall mit einem von rechts herannahenden Fahrzeug, so spricht der typische Geschehensablauf für eine Vorfahrtverletzung des Einbiegenden, so dass dieser die volle Haftung trägt.