OLG München - Urteil vom 21.04.1989
10 U 3383/88
Normen:
StVG § 8 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
NJW 1990, 56
NZV 1989, 438
NZV 1990, 56

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

OLG München, Urteil vom 21.04.1989 - Aktenzeichen 10 U 3383/88

DRsp Nr. 1994/12765

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

Ist ein Fahrzeug nach links in eine bevorrechtigte Straße abgebogen und kommt es dort zu einem Auffahrunfall mit einem von rechts herannahenden Fahrzeug, so spricht der typische Geschehensablauf für eine Vorfahrtverletzung des Einbiegenden, so dass dieser die volle Haftung trägt.

Normenkette:

StVG § 8 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
NJW 1990, 56
NZV 1989, 438
NZV 1990, 56