LG Potsdam, vom 17.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 136/06
Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 12 U 167/06
DRsp Nr. 2007/22287
Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall
Eine Haftungsverteilung von 60:40 ist angemessen bei einem Unfall durch Kollision des links abbiegenden Fahrzeuges mit einem nachfolgenden Fahrzeug, wobei das Abbiegen unter Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs erfolgt ist, aber dem anderen unfallbeteiligten Fahrer ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1StVO zur Last fällt, weil er den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat.