LG Berlin, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 17 O 240/04
DRsp Nr. 2008/11038
Haftungsverteilung bei einem Serien-Auffahrunfall
Auch bei einem sog. Ketten- oder Serienauffahrunfall ist grundsätzlich von voller Haftung des auffahrenden Fahrzeugs für den Heckschaden des vorausfahrenden Fahrzeugs auszugehen.