AG Düsseldorf - Urteil vom 08.02.2007
56 C 16567/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 ;

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007 - Aktenzeichen 56 C 16567/05

DRsp Nr. 2008/11086

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

Kommt es beim Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem überholenden Fahrzeug, so trifft das links abbiegende Fahrzeug, wenn der Fahrer sich verkehrsgerecht verhalten hat, lediglich eine Mithaftung von 25% aufgrund einer durch die Witterungsverhältnisse und dem Abbiegevorgang erhöhten Betriebsgefahr.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 ;