Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls, der sich am 17.07.2004 auf der Kreisstraße 9 in L. zwischen dem Schleusenkanal und dem I.-Wehr ereignete, in Anspruch.
Der Kläger ist Eigentümer des Leichtkraftrads Honda NSR 125 R mit dem amtlichen Kennzeichen xxx, das der Sohn des Klägers, der minderjährige Zeuge, zum Unfallzeitpunkt führte. Der minderjährige Beklagte zu 1) fuhr hinter dem Zeugen mit dem Leichtkraftrad Honda, amtl. Kennzeichen xxx, dessen Halter der Beklagte zu 2) ist und das bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|