LG Mainz vom 12.03.2002
6 S 104/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 321
zfs 2002, 225

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

LG Mainz, vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 6 S 104/01

DRsp Nr. 2008/13697

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

Biegt ein Fahrzeug nach links in eine Vorfahrtstraße ab und kommt es dort zu einer Kollision mit einem die Gegenfahrbahn benutzenden entgegen kommenden Fahrzeug, so ist von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers auszugehen, wenn der Vorfahrtberechtigte die Kollision durch Anpassung der Geschwindigkeit hätte vermeiden können.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 ;
Fundstellen
NZV 2002, 321
zfs 2002, 225