OLG Hamm vom 26.06.2000
6 U 116/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 10 ;
Fundstellen:
Dar 2001, 310

Haftungsverteilung bei einem Unfall im Bereich einer Grundstücksausfahrt

OLG Hamm, vom 26.06.2000 - Aktenzeichen 6 U 116/99

DRsp Nr. 2008/13594

Haftungsverteilung bei einem Unfall im Bereich einer Grundstücksausfahrt

Kommt es in einem Abstand von 50 m hinter einer Einmündung zu einer Kollision zwischen einem von dort auf die Straße aufgefahrenen und einem nachfolgenden Fahrzeug, so ist von hälftiger Mithaftung auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 10 ;
Fundstellen
Dar 2001, 310