Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers
BGH, Urteil vom 18.11.2003 - Aktenzeichen VI ZR 31/02
DRsp Nr. 2004/826
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers
»Zur Frage, ob der Halter eines Kraftfahrzeugs trotz Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers bei einem Verkehrsunfall nach §§ 9StVG, 254 Abs. 1BGB völlig von der Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 Abs. 1StVG a.F. freigestellt werden kann.«