Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen
OLG Nürnberg, Urteil vom 14.07.2005 - Aktenzeichen 13 U 901/05
DRsp Nr. 2008/11033
Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen
»Auch nach der Änderung des § 828BGB aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. 7. 2002 (BGBl. I 2674) ist eine Abwägung dahin, dass der an einem Verkehrsunfall beteiligte Jugendliche alleine haftet, weiterhin möglich, wenn ihm objektiv und subjektiv ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, welches die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs als völlig untergeordnet erscheinen lässt.«