Haftungsverteilung bei Kollision auf der Autobahn nach Fahrspurwechsel
AG Stuttgart, Urteil vom 26.06.1998 - Aktenzeichen 40 C 1517/98
DRsp Nr. 1999/1984
Haftungsverteilung bei Kollision auf der Autobahn nach Fahrspurwechsel
Lässt es ein Fahrzeuglenker bei einem Fahrspurwechsel an der notwendigen Rückschau fehlen, liegt ein solch eklatanter Verstoß gegen § 7 Abs. 5StVO vor, daß für eine Haftung des anderen Fahrzeuglenkers aus Betriebsgefahr kein Raum mehr bleibt.