Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in ein Grundstück durch eine Lücke im Gegenverkehr
KG, Urteil vom 05.01.1998 - Aktenzeichen 22 U 7353/96
DRsp Nr. 1998/17916
Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in ein Grundstück durch eine Lücke im Gegenverkehr
»1. Die sogenannte "Lückenfallrechtsprechung" gilt nicht für das Abbiegen in eine "normale" Grundstückseinfahrt.«2. Biegt ein Fahrzeug durch eine Lücke im Gegenverkehr nach links in ein Grundstück ein und kollidiert es dabei mit einem Taxi, das im Gegenverkehr auf einer Sonderfahrspur rechts an dem gestauten Gegenverkehr vorbeifährt, so trifft den Linksabbieger die volle Haftung.