KG - Urteil vom 04.10.1984
22 U 4339/83
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 § 5 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1985, 67

Haftungsverteilung bei Kollision beim Rechtsabbiegen vom linken Fahrstreifen aus

KG, Urteil vom 04.10.1984 - Aktenzeichen 22 U 4339/83

DRsp Nr. 1994/7872

Haftungsverteilung bei Kollision beim Rechtsabbiegen vom linken Fahrstreifen aus

1. Ein Fahrer, der mit seinem Fahrzeug vom linken Fahrstreifen aus nach rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen will, hat besondere Sorgfalt walten zu lassen, da die Gefahr besteht, dass er rechts überhol wird und seine Abbiegeabsicht nicht rechtzeitig erkannt wird.2. Bei einer unklaren Verkehrslage, die auch dann besteht, wenn Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund auf dem linken Fahrstreifen hintereinander warten, darf nicht rechts überholt werden.3. Kommt es beim Einbiegen nach rechts in eine Grundstückseinfahrt vom linken Fahrstreifen aus zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das rechts überholt hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 § 5 ;
Fundstellen
VerkMitt 1985, 67