Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs
LG Bochum, vom 05.03.2004 - Aktenzeichen 5 S 195/03
DRsp Nr. 2008/13645
Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs
Kippt ein abgestellter Motorroller um und stößt gegen einen daneben abgestellten PKW, so trifft den Halter des Motorrollers die volle Haftung. Die Betriebsgefahr des abgestellten PKW tritt dahinter zurück.