LG Bochum vom 05.03.2004
5 S 195/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 824
NZV 2004, 366

Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs

LG Bochum, vom 05.03.2004 - Aktenzeichen 5 S 195/03

DRsp Nr. 2008/13645

Haftungsverteilung bei Kollision beim Umfallen eines abgestellten Fahrzeugs

Kippt ein abgestellter Motorroller um und stößt gegen einen daneben abgestellten PKW, so trifft den Halter des Motorrollers die volle Haftung. Die Betriebsgefahr des abgestellten PKW tritt dahinter zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW-RR 2004, 824
NZV 2004, 366