I.
Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen eines Schadens, der an seinem Kraftfahrzeug bei einem Zusammenstoß mit einer Straßenbahn am ....2006 in O1 entstanden ist, in Höhe von 10.914,21 Euro. Die Beklagte zu 1) ist Eigentümerin und Betreiberin der Straßenbahn, bei der vormaligen Beklagten zu 2) ist die Beklagte zu 1) wegen der Straßenbahn haftpflichtversichert und der Beklagte zu 3) hat die Straßenbahn zum Umfallzeitpunkt gefahren.
Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils verwiesen.
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