OLG Hamburg - Urteil vom 18.10.1991
14 U 12/91
Normen:
BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 ; StVO § 2 ;
Fundstellen:
NZV 1992, 281
r+s 1991, 413

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers mit einem aus einer Toreinfahrt auf die Straße fahrenden PKW

OLG Hamburg, Urteil vom 18.10.1991 - Aktenzeichen 14 U 12/91

DRsp Nr. 1994/10055

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers mit einem aus einer Toreinfahrt auf die Straße fahrenden PKW

1. Kollidiert ein Radfahrer, der auf dem Gehweg fährt, mit einem aus einer Toreinfahrt kommenden Pkw, so trifft ihn eine Mithaftung von 1/3.2. Den verbotswidrig auf dem Gehweg fahrenden erwachsenen Radfahrer entlastet nicht der Umstand, daß gemäß § 2 Abs. 5 StVO Kinder unter 8 Jahren den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen dürfen, denn diese Vorschrift dient allein dem Schutz der kleineren Kinder.

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 ; StVO § 2 ;

Hinweise: