LG Bielefeld - Urteil vom 14.02.2000
6 O 439/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2000, 334

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn von der mittleren auf die linke Fahrspur ausweichenden mit einem von hinten heranfahrenden Fahrzeug

LG Bielefeld, Urteil vom 14.02.2000 - Aktenzeichen 6 O 439/99

DRsp Nr. 2008/13644

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn von der mittleren auf die linke Fahrspur ausweichenden mit einem von hinten heranfahrenden Fahrzeug

Kommt es auf einer Autobahn zur Kollision zweier Fahrzeuge, weil ein auf der rechten von drei Fahrspuren fahrender LKW in die Mitte ausschert und weicht ein auf dem mittleren Fahrstreifen fahrendes Fahrzeug nach links aus, so trägt dieses 3/4 des durch das Auffahren eines nachfolgenden Fahrzeugs entstandenen Schadens. Dieses hat sich lediglich seine Betriebsgefahr mit 1/4 anrechnen zu lassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls.

Die Klägerin fuhr am 15.06.1999 in ihrem Pkw Toyota Corolla, amtliches Kennzeichen ..., auf der linken Spur des O.-Damms in B. unterhalb der H.-Brücke mit Fahrtrichtung B.-Innenstadt Auf der mittleren Spur fuhr der Beklagte zu 1) in einem Ford Fiesta, amtliches Kennzeichen ... . Dieser Pkw ist bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert.