Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls.
Die Klägerin fuhr am 15.06.1999 in ihrem Pkw Toyota Corolla, amtliches Kennzeichen ..., auf der linken Spur des O.-Damms in B. unterhalb der H.-Brücke mit Fahrtrichtung B.-Innenstadt Auf der mittleren Spur fuhr der Beklagte zu 1) in einem Ford Fiesta, amtliches Kennzeichen ... . Dieser Pkw ist bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert.
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