Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.378,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.540,48 Euro seit dem 22.09.2007 und aus 837,52 Euro seit dem 21.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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