LG Limburg - Urteil vom 04.05.2010
4 O 9/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2;

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der mittleren Fahrspur der Autobahn fahrenden Pkw mit einem nach links ausschwenkenden Lkw

LG Limburg, Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 4 O 9/08

DRsp Nr. 2011/8874

Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der mittleren Fahrspur der Autobahn fahrenden Pkw mit einem nach links ausschwenkenden Lkw

Einen Lkw, der auf der rechten Fahrspur der Autobahn fahrend auf die mittlere Fahrspur ausschwenkt, mit einem dort fahrenden Fahrzeug kollidiert, so dass dieses mit einem weiteren Fahrzeug zusammenstößt, trifft die alleinige Haftung.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.378,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.540,48 Euro seit dem 22.09.2007 und aus 837,52 Euro seit dem 21.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2;

Tatbestand: