Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.09.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 1.602,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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