Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
OLG Hamm, Urteil vom 13.10.1994 - Aktenzeichen 27 U 153/93
DRsp Nr. 1995/9777
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
»1. Es verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2StVO, wenn ein Erwachsener den Gehweg mit dem Fahrrad befährt. Diese Regelung bezweckt auch den Schutz des Grundstücksausbiegers.2. Volle Haftung des Radfahrers bei Kollision mit einem Grundstücksausbieger, der mit der gebotenen Vorsicht aus dem Grundstück herausfährt.«