OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.01.2018
I-1 U 1/17
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 05.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 21/15

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem den Gehweg befahrenden Kfz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2018 - Aktenzeichen I-1 U 1/17

DRsp Nr. 2018/9679

Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem den Gehweg befahrenden Kfz

Kein Anscheinsbeweis gegen den Grundstücksausfahrer bei Kollision mit einem den Gehweg befahrenden Kfz.

Kommt es zu einer Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem den Gehweg befahrenden Fahrzeug, so trifft Letzteres die alleinige Haftung. Insbesondere liegt aus Sicht des Grundstücksausfahrers kein Verstoß gegen § 10 StVO vor, da diese Vorschrift nur den fließenden Verkehr, nicht jedoch auf dem Gehweg fahrende Fahrzeuge schützt.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. Dezember 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 17 O 21/15 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.516,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2015 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 650,34 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 36 % und die Beklagten zu 64 %.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2;

Gründe

I.