1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 07.03.2014 (Aktenzeichen
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.974,69 € und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2012, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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