Die Klägerin begehrt von den Beklagten eine Kapitalabfindung und die Zahlung weiteren Schmerzensgeldes sowie die Feststellung, daß die Beklagten ihr zum Ersatz künftigen materiellen und immateriellen Schadens verpflichtet seien.
Die am 24.10.1927 geborene und 1,45 m große Klägerin ist (und war zur Unfallzeit) eine alleinstehende Rentnerin. Sie wurde am Dienstag, 16.4.1985, um 12.10 Uhr in ... an der Haltestelle ... vom Linienbus der Zweitbeklagten, der vom Erstbeklagten gesteuert wurde, angefahren und erheblich verletzt.
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