OLG Koblenz vom 14.12.1992
12 U 1584/91
Normen:
StVG § 17 Abs. 2 ; StVO § 1 § 9 Abs. 1 § 19 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
NZV 1993, 426
NZV 1993, 476
SP 1994, 110

Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden PKW mit einer nachfolgenden, auf einem separaten Gleiskörper fahrenden Straßenbahn

OLG Koblenz, vom 14.12.1992 - Aktenzeichen 12 U 1584/91

DRsp Nr. 1995/4003

Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden PKW mit einer nachfolgenden, auf einem separaten Gleiskörper fahrenden Straßenbahn

Biegt ein PKW unter Überquerung des Gleiskörpers einer Straßenbahn nach links ab, so trifft ihn im Falle einer Kollision mit der Straßenbahn auch dann die alleinige Haftung, wenn an der durch Andreaskreuz und Lichtsignal gesicherten Kreuzung die Lichtsignale ausgefallen, die Sicht auf den Gleiskörper durch eine hohe Hecke behindert war und die Straßenbahn mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 48 km/h geführt wurde.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 2 ; StVO § 1 § 9 Abs. 1 § 19 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen
NZV 1993, 426
NZV 1993, 476
SP 1994, 110