OLG Köln - Urteil vom 30.10.1991
11 U 82/91
Normen:
StVO § 9 Abs. 3 S. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1992, 1016

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden, bei Gelb in den Kreuzungsbereich eingefahrenen PKW

OLG Köln, Urteil vom 30.10.1991 - Aktenzeichen 11 U 82/91

DRsp Nr. 1994/12242

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden, bei Gelb in den Kreuzungsbereich eingefahrenen PKW

»1. Der Linksabbieger muß damit rechnen, daß entgegenkommende Verkehrsteilnehmer während der Gelbphase und sogar noch während des Beginns der Rotphase der für sie geltenden Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren, und hat auch deren Vorrang nach § 9 Abs. 3 S. 1 StVO noch zu beachten.«2. Mithaftung von 30 % eines bei Gelb in die Kreuzung eingefahrenen Pkw.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 3 S. 1 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1992, 1016