Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1988 - Aktenzeichen 13 U 71/86
DRsp Nr. 1994/10658
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Motorrad
Kommt es zur Kollision eines nach links auf den Parkplatz einer Gaststätte abbiegenden PKW mit einem Motorrad des Gegenverkehrs, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Motorradfahrers angemessen, wenn dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 37,5 km/h überschritten hat.