Der Kläger nimmt den Beklagten aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch, der sich am 21. Dezember 1978 um 21.19 Uhr in E. innerhalb geschlossener Ortschaft auf der mit einer Ampelanlage versehenen Kreuzung O.-Straße/S.-Straße ereignet hat.
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