OLG München - Urteil vom 26.10.1982
5 U 2239/82
Normen:
StVO § 5 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
r+s 1983, 250

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG München, Urteil vom 26.10.1982 - Aktenzeichen 5 U 2239/82

DRsp Nr. 1994/12837

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Bei einer Kollision zwischen einem Überholenden und einem nach links in eine Nebenstraße oder eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz auf der linken Fahrbahn spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers.

Normenkette:

StVO § 5 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
r+s 1983, 250